Partnerbedingungen
Als PDF herunterladen1) Vertragspartner und Vertragsschluss
1.1 Diese Partnerbedingungen regeln das Partnerprogramm für Unterkünfte zwischen Johannes Lambert - TEAMTACTIVES, Kutzbachstr. 15, 54290 Trier, E-Mail: info@teamtactives.com (nachfolgend „TEAMTACTIVES“) und dem Betreiber eines Hotels, einer Pension, eines Hostels oder einer Ferienwohnung (nachfolgend „Partner“).
1.2 Das Partnerprogramm steht nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland offen. Der Partner meldet sich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners gelten nicht.
1.3 Nach der Anmeldung erhält der Partner eine E-Mail mit einem Link, über den er seine E-Mail-Adresse bestätigt. Der Vertrag kommt zustande, wenn TEAMTACTIVES die Anmeldung danach per E-Mail bestätigt. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht.
2) Gegenstand
2.1 Der Partner empfiehlt seinen Gästen die Touren von TEAMTACTIVES. Dafür erhält er einen persönlichen Link und einen QR-Code, der zu diesem Link führt (nachfolgend gemeinsam „Partnerlink“).
2.2 Der Partner ist nicht verpflichtet, für die Touren zu werben oder Buchungen zu vermitteln. Keine Seite ist exklusiv an die andere gebunden: Der Partner darf auch andere Angebote empfehlen und TEAMTACTIVES darf mit weiteren Unterkünften zusammenarbeiten, auch am selben Ort.
2.3 Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von TEAMTACTIVES zu handeln, insbesondere keine Verträge zu schließen, keine Zahlungen entgegenzunehmen und keine Zusagen zu machen. Verträge über Touren kommen ausschließlich zwischen dem Gast und TEAMTACTIVES zustande.
3) Provision
3.1 Für jede Buchung einer Tour, die dem Partner nach Ziffer 5 zugeordnet wird, erhält der Partner eine Provision von 15 % des Betrags, den der Gast für diese Buchung tatsächlich bezahlt hat, sofern in Textform nichts anderes vereinbart ist. Dazu zählen auch Mitspieler, die später zu dieser Buchung hinzugebucht werden.
3.2 Die Provision enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Ist der Partner Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die Höhe der Provision bleibt dieselbe.
3.3 Grundlage der Provision ist der bezahlte Betrag nach Abzug von Rabattcodes und von Gutscheinen, die TEAMTACTIVES selbst unentgeltlich ausgegeben hat. Ein Betrag, den der Gast mit einem gekauften Geschenkgutschein bezahlt, zählt als bezahlt. Erstattungen, die TEAMTACTIVES leistet, bevor die Provision entsteht, mindern die Grundlage.
3.4 Keine Provision entsteht für
- den Kauf von Geschenkgutscheinen,
- Buchungen über andere Plattformen (z. B. GetYourGuide, Viator),
- Gruppenbuchungen auf Grundlage eines persönlichen Angebots von TEAMTACTIVES,
- Buchungen, die der Partner oder seine Mitarbeiter für sich selbst vornehmen.
4) Entstehen der Provision
4.1 Die Provision entsteht, sobald der gebuchte Spielcode aktiviert wurde oder abgelaufen ist. Umfasst eine Buchung mehrere Spielcodes, gilt dies für jeden Spielcode gesondert.
4.2 Eine spätere Erstattung, Stornierung oder Rückbuchung mindert eine entstandene Provision nicht.
5) Zuordnung von Buchungen
5.1 Eine Buchung wird dem Partner zugeordnet, wenn der Gast über den Partnerlink auf die Website von TEAMTACTIVES gelangt ist und
- in derselben Browsersitzung bucht oder
- innerhalb von 30 Tagen im selben Browser bucht, sofern er Marketing-Cookies zugestimmt hat.
5.2 Hat der Gast die Partnerlinks mehrerer Partner genutzt, zählt der zuletzt genutzte. Andere Aufrufe der Website, etwa über eine Anzeige, ändern die Zuordnung nicht.
5.3 Die Zuordnung erfolgt technisch über den Partnerlink. Scheitert sie aus Gründen, die beim Gast liegen, entsteht für diese Buchung keine Provision. Solche Gründe sind insbesondere, dass sein Browser Cookies blockiert oder löscht, er Marketing-Cookies ablehnt oder auf einem anderen Gerät bucht. Für sonstige Fehler bei der Zuordnung haftet TEAMTACTIVES nach Ziffer 12.
6) Abrechnung per Gutschrift und Zahlung
6.1 Die Parteien vereinbaren, dass TEAMTACTIVES über die Provision per Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG abrechnet.
6.2 TEAMTACTIVES erstellt monatlich, bei entsprechender Vereinbarung vierteljährlich, eine Gutschrift über die im abgelaufenen Zeitraum entstandenen Provisionen und übermittelt sie dem Partner in Textform. Beträgt die offene Provision einschließlich übertragener Beträge weniger als 25 Euro, wird sie in den nächsten Zeitraum übertragen.
6.3 Der Partner kann einer Gutschrift widersprechen; sie verliert damit ihre Wirkung als Rechnung. Einwendungen gegen die Höhe einer Gutschrift erhebt der Partner innerhalb von 6 Wochen nach ihrem Zugang in Textform. Erhebt er keine, gilt die Gutschrift als genehmigt. Auf diese Folge weist jede Gutschrift hin. Fehler, die der Partner auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte, kann er auch danach geltend machen.
6.4 Der Partner hält seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Angabe, ob er Kleinunternehmer ist, aktuell und teilt Änderungen unverzüglich in Textform mit. Für die richtige Versteuerung der Provision ist der Partner selbst verantwortlich.
6.5 TEAMTACTIVES überweist die Provision innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Gutschrift auf das Konto, das der Partner bei der Anmeldung oder später in Textform angegeben hat.
7) Werbemittel und Kennzeichen
7.1 TEAMTACTIVES stellt dem Partner Flyer, ein Plakat mit seinem QR-Code und einen kostenlosen Zugang für sein Team zur Verfügung. Der Zugang ist ein Gutschein, der 6 Monate ab Ausstellung gültig ist.
7.2 Der Partner darf den Namen und das Logo von TEAMTACTIVES nur in der bereitgestellten Form und nur verwenden, um die Touren zu empfehlen. Dieses Recht endet mit dem Vertrag.
8) Pflichten des Partners
8.1 Der Partner verpflichtet sich,
- keine irreführenden Angaben über die Touren oder ihre Preise zu machen,
- Werbung für die Touren als solche zu kennzeichnen, soweit sich der werbliche Charakter nicht aus den Umständen ergibt, insbesondere den Partnerlink auf der eigenen Website oder in sozialen Medien als Werbe- oder Partnerlink zu kennzeichnen,
- für die Werbung nur die von TEAMTACTIVES bereitgestellten Werbemittel oder eigene Inhalte zu verwenden, an denen er die erforderlichen Rechte hat,
- keine unerwünschte Werbung zu versenden, insbesondere keine Werbe-E-Mails ohne Einwilligung der Empfänger (Spam),
- keine bezahlten Suchmaschinenanzeigen auf den Namen „TEAMTACTIVES“ oder ähnliche Begriffe zu schalten,
- die Zuordnung von Buchungen nicht zu manipulieren, etwa durch Aufrufe des Partnerlinks, die der Gast nicht selbst auslöst.
8.2 Verstößt der Partner gegen Ziffer 8.1, kann TEAMTACTIVES den Vertrag fristlos kündigen. Für Buchungen, die auf dem Verstoß beruhen, entfällt die Provision; bereits gezahlte Provision für diese Buchungen zahlt der Partner zurück.
8.3 Der Partner stellt TEAMTACTIVES von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem von ihm zu vertretenden Verstoß gegen Ziffer 8.1 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
9) Datenschutz
9.1 Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten der Gäste. Gutschriften nennen je Buchung nur Buchungsdatum, Buchungsnummer, Grundlage und Provision.
9.2 Wie TEAMTACTIVES die Daten des Partners verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung von TEAMTACTIVES im Abschnitt „Partnerprogramm für Unterkünfte“.
10) Laufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann ihn jederzeit ohne Frist in Textform kündigen, zum Beispiel per E-Mail.
10.2 Nach dem Vertragsende werden Buchungen über den Partnerlink nicht mehr zugeordnet. Für Buchungen, die dem Partner bis dahin zugeordnet wurden, entsteht die Provision auch danach nach Ziffer 4. TEAMTACTIVES zahlt sie nach Ziffer 6 aus, mit der letzten Gutschrift auch unter 25 Euro.
11) Änderungen dieser Bedingungen
11.1 TEAMTACTIVES kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern. Die Änderungen teilt TEAMTACTIVES dem Partner mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit.
11.2 Der Partner kann den Änderungen bis zu ihrem Inkrafttreten widersprechen oder den Vertrag bis dahin kündigen. Widerspricht er nicht und kündigt er nicht, gelten die Änderungen ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. Auf diese Folge weist TEAMTACTIVES in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht der Partner, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; das Kündigungsrecht nach Ziffer 10 bleibt unberührt.
11.3 Änderungen, die die Höhe der Provision, ihre Grundlage, ihr Entstehen oder ihre Auszahlung zum Nachteil des Partners ändern, werden nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung in Textform wirksam.
12) Haftung
12.1 TEAMTACTIVES haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2 Im Übrigen haftet TEAMTACTIVES nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 TEAMTACTIVES gewährleistet nicht, dass die Website und der Partnerlink jederzeit erreichbar sind.
13) Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.